Kann ich im Rahmen einer Gesamtsanierung meines Gebäudes im zuvor unbeheizten Dachboden zwei neue Wohneinheiten schaffen und diese als Sanierung fördern lassen, oder werden diese als Neubau eingestuft?
Hier gilt Nummer 5.1 der BEG-WG-Richtlinie. Darin heißt es: "Die Erweiterung bestehender Wohngebäude, zum Beispiel durch einen Anbau, oder der Ausbau von vormals nicht beheizten Räumen, zum Beispiel Dachgeschossausbau, ist als Sanierung förderfähig. Ausnahme: Ausschließlich in der Erweiterung oder im Ausbau neu entstehende Wohneinheiten (ohne Einbeziehen von zuvor beheizter Fläche) werden als Neubau eingestuft. [...]".
Sofern zwei komplett neue Wohneinheiten entstehen, können Sie diese also nur über die Angebote zur Neubauförderung fördern lassen. Für die Sanierung am übrigen Haus können Sie die BEG-WG-Förderung (KfW-Programm 261) nutzen. Anders wäre es, wenn Sie bestehende Wohneinheiten um neue Räumlichkeiten im Dachgeschoss erweitern würden. In diesem Fall könnten Sie die Sanierungsförderung für das gesamte Vorhaben nutzen.
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