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Expertenrat

Wir haben eine Doppelhaushälfte. Bekommen wir Fördermittel, wenn wir nur unsere Hälfte zum Effizienzhaus 70 sanieren?

Frage von Daniel K. am 07.04.2023 

Wir möchten unsere Hälfte eines Doppelhauses, geteilt nach WEG aufgrund der Grundstückssituation, zum EH-70-Haus sanieren. Die Hälften teilen sich eine 2 m Wand und ein 2 m Stück Dach, sind sonst aber eigenständige Häuser mit eigenen Anschlüssen etc.

Die Kosten tragen wir alleine. Der Eigentümer der anderen Hälfte ist damit einverstanden, solange ihm keine Kosten entstehen.

Müssen die Fördermittel trotzdem auf die WEG beantragt werden? Auch wenn nur ein Haus saniert wird und das energetisch auch so rechenbar ist? Oder gibt es nur Fördermittel, wenn man beide Teile saniert?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nach Angaben der KfW ist eine individuelle Antragstellung zur Förderung möglich, wenn die förderfähigen Sanierungsmaßnahmen ausschließlich am Sondereigentum eines Wohnungseigentümers erfolgen. Sind auch Arbeiten am Gemeinschaftseigentum geplant, darf die WEG Förderanträge nur als Gemeinschaft stellen. Wir empfehlen, das Vorhaben mit einem Berater vor Ort (Hausbank) oder den Sachbearbeitern der Förderbank (Tel.: 0800/5399002) zu besprechen, um keine Fördermittel zu verlieren.

Benötigen Sie Unterstützung, empfehlen wir unser Ticket für eine kostenfreie Online-Beratung. Mit unserem Beratungs-Ticket buchen Sie ein Online-Meeting mit einem Energieeffizienz- und Förder-Experten, in dem all Ihre Fragen rund um die Sanierung Ihres Hauses und die weitere Vorgehensweise ausführlich besprochen werden. Damit kann Schritt für Schritt Ihre individuelle Sanierung perfekt durchgeplant werden.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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