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Expertenrat

Welche Förderprogramme gibt es für die Sanierung eines Dreifamilienhauses?

Frage von Wolfgang  L. am 19.06.2020 

Mit welchem KfW-Programm ist Förderung der energetischen Sanierung eines Wohnhauses mit 3 Wohneinheiten möglich? Kommt das Programm 151 dafür infrage? Ein Energieberater sagte zu uns, dass von der KfW nur ein Wohnhaus bis max. 2 Wohneinheiten gefördert würde.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In Ihrem Fall kommt das KfW-Programm 152 infrage. Über dieses bekommen alle, die ein Wohngebäude sanieren, einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss. Letzterer reduziert die zurückzuzahlende Summe und hängt vom erreichten Effizienzhausstandard ab. Die folgende Liste gibt einen ersten Überblick:

  • KfW-Effizienzhaus: 55: 40 % Tilgungszuschuss
  • KfW-Effizienzhaus: 70: 35 % Tilgungszuschuss
  • KfW-Effizienzhaus: 85: 30 % Tilgungszuschuss
  • KfW-Effizienzhaus: 100: 27,5 % Tilgungszuschuss
  • KfW-Effizienzhaus: 115: 25 % Tilgungszuschuss
  • KfW-Effizienzhaus: Denkmal: 25 % Tilgungszuschuss
  • Einzelmaßnahmen: 20 % Tilgungszuschuss

Wichtig ist, dass Sie die Mittel vor dem Beginn der Sanierung über Ihre Hausbank beantragen. Ein Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes muss die Maßnahme vorher prüfen und eine sogenannte Bestätigung zum Antrag (BzA-ID) ausstellen.

Geht es um die Sanierung der Heizung, bekommen Sie außerdem hohe Zuschüsse über die BAFA-Förderung der Heizung. Weitere Informationen zum Thema finden Sie in unserer Fördermittel-Rubrik.

Übrigens: Sind Sie auf der Suche nach Handwerker-Angeboten für Ihre Sanierung? Mit unseren Online-Angebots-Tools bekommen Sie diese kostenfrei und unverbindlich für viele Maßnahmen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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