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Expertenrat

Ist die Fördersumme bei Maßnahmen an der Hülle eines Mehrfamilienhauses gedeckelt?

Frage von David L. am 11.02.2025 

Leider finde ich auf der BAFA Seite keine Antwort und vielleicht können Sie mir weiterhelfen oder mir sagen, wo ich diese Informationen rauslesen kann. Bei einem Gebäude mit 30 WE sind die förderfähigen Kosten mit iSFP für die Gebäudehülle bei 1,8 Mio. € davon 20 % sind 360.000 € Förderung.

Gibt es bei der Gebäudehülle eine Höchstgrenze an förderfähigen Kosten oder Förderung? Ich dachte, ich habe mal etwas gelesen, dass die Förderung auf 600.000 € gedeckelt ist.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Relevant ist hier Abschnitt 8.3.1 der aktuellen BEG-EM-Richtlinie. Hier heißt es:

"[...] Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen nach den Nummern 5.1, 5.2 und 5.4 beträgt insgesamt 30 000 Euro pro Wohneinheit. Abweichend davon erhöht sich diese Höchstgrenze auf 60 000 Euro pro Wohneinheit, wenn für die Maßnahmen der iSFP-Bonus nach Nummer 8.4.2 gewährt wird oder wenn der Eigentümer des Gebäudes nach Nummer 5.2 der Richtlinie für die Bundesförderung für "Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ nicht antragsberechtigt für den iSFP ist."

Eine Begrenzung auf 600.000 Euro gibt es hier nicht. Die Einschränkung gab es aber zeitweise durch die "Zweite Änderung der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" vom 15. September 2022. In der BEG-EM-Richtlinie vom 9. Dezember 2022 wurde diese Deckelung dann übernommen. Die Grenze galt/gilt damit für alle Fördervorgaben, deren Anträge zwischen dem 21. September 2022 und dem 31.12.2023 eingereicht wurden. In der aktuellen Richtlinie gibt es diese wie oben erläutert nicht mehr.


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