Ich erbe das Haus meiner Eltern, Baujahr 1960. Es sind mehrere Renovierungsmaßnahmen (Dämmung, Heizung, neue Bäder, neue Fenster ...) notwendig. Erhalte ich staatliche Förderung? Es ist nicht mein Erstwohnsitz.
Sofern das Gebäude in den Geltungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes fällt (mehr als vier Monate im Jahr beheizt), können Sie Fördermittel für die Sanierung beantragen. Ob Sie selbst darin wohnen oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Wichtig ist, dass Sie die Mittel vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen mit einem Energieberater beantragen.
Für das weitere Vorgehen empfehlen wir die zu 80 Prozent geförderte Energieberatung durch einen Experten der Energie-Effizienz-Experten-Liste. Auf diese Weise bekommen Sie einen Überblick darüber, welche Maßnahmen mit den größten Einsparungen verbunden sind. Sie erhalten auf Wunsch außerdem einen Sanierungsfahrplan. Setzen Sie darin aufgeführte Maßnahmen Schritt für Schritt um, bekommen Sie eine um 5 Prozent höhere BEG-Förderung.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.