In welchem Rahmen ist die Dämmung sowie der Fenstertausch in einer Produktionshalle förderfähig?
Einzelmaßnahmen wie die Dachdämmung in einem Nichtwohngebäude können über das KfW-Programm 276 / 277 / 278 gefördert werden. Dabei erhalten Sie ein Darlehen in Höhe von 100 % der Investitionskosten, die je Vorhaben bis zu 25 Mio. Euro betragen können.
Einen besonderen Anreiz bietet ein Tilgungszuschuss. Dieser beträgt bei Einzelmaßnahmen 5 % der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 50 Euro je m² beheizter Fläche.
Voraussetzung für die Förderung der Dachdämmung ist die Einbindung eines Energieexperten. Diesen finden Sie zum Beispiel in der Energie-Effizienz-Experten-Liste der KfW.
Darüber hinaus muss das Dach einen U-Wert von 0,14 W/m²K erreichen. Wird der betroffene Raum mit weniger als 19 Grad Celsius beheizt, genügt ein U-Wert von 0,25 W/m²K.
Beantragen müssen Sie die Förderung bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl. Die Bestätigung des Energieexperten wird dabei benötigt.