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Expertenrat

Kann ich als Nießnutzer eine Förderung der Sanierung beantragen?

Frage von Ingrid E. am 11.04.2022 

Ich bin Besitzer eines Zweifamilienhauses, das vermietet ist. Ich möchte dieses Haus jetzt an meine Tochter übertragen, selbst aber den Nießnutz behalten. Kann ich in diesem Fall später den Antrag auf einen Zuschuss zur Sanierung (Dämmung) stellen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Ja, für Fördermittel der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das möglich. Diese können Sie auch dann beantragen, wenn sie Mieter, Pächter oder Nießnutzer sind. Wichtig ist, dass Sie dafür eine formlose, schriftliche Sanierungserlaubnis vom Eigentümer - in diesem Fall von Ihrer Tochter - erhalten.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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