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Expertenrat

Welche Fördermittel können wir selbst beantragen, wenn wir das Haus unseren Töchtern überschrieben haben?

Frage von Helmut F. am 07.01.2025 

Mit großem Interesse habe ich in Ihrer E-Mail den Text über die staatliche Förderung von Dämmung/Wärmepumpen gelesen.

Dazu habe ich folgende Frage: Kann ich die Förderung auch in Anspruch nehmen, wenn ich vor sieben Jahren mein älteres Einfamilienhaus in München an meine beiden erwachsenen Töchter durch Eintrag ins Grundbuch übertragen und mir dabei gleichzeitig den lebenslangen Nießbrauch ins Grundbuch habe eintragen lassen? Meine Frau und ich leben nach wie vor allein in diesem Haus.

Bei der Antragstellung wäre für mich einfacher, wenn ich die nötigen Formulare selbst - und nicht die unter anderer Adresse wohnenden Töchter - ausfüllen, unterschreiben und einschicken könnte.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Fördermittel für Maßnahmen am Haus und an der Technik können Sie selbst beantragen. Verfügbar sind dabei Zuschüsse in Höhe von 15 bis 20 Prozent für Maßnahmen wie die Dämmung, den Tausch der Fenster oder die Optimierung der bestehenden Heizungsanlage. Im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's" erklären wir, wie Sie die Mittel richtig beantragen.

Die BEG-Förderung der Heizung können nur Eigentümer einer Immobilie beantragen. Das gilt auch dann, wenn diese nicht selbst im Haus wohnen. Die Förderhöhe liegt in solch einem Fall bei 30 bis 35 Prozent, da es attraktive Boni wie den Einkommens- und den Geschwindigkeitsbonus nur für selbstnutzende Eigentümer gibt. Wie Ihre Töchter die Mittel richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's".

Eine Alternative bietet der Steuerbonus für die Sanierung. Diesen bekommen Sie auch mit Dauerwohnrecht, wenn Ihre Rechte und Pflichten denen eines Eigentümers gleichen. Für viele Arbeiten können Sie auch den Steuerbonus für Handwerkerleistungen beantragen. Dieser setzt keine technischen Mindestanforderungen voraus und ist für Maßnahmen an einer selbst genutzten Immobilie erhältlich.

Einen Überblick über das aktuelle Förderangebot geben wir in der Rubrik "Fördermittel". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.


Übrigens: Antworten auf Fragen zu Förderung und Sanierung bekommen Sie auch in unserem Webinar für Sanierer!

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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