x
Expertenrat

Kann ich die Förderung für zwei Wohneinheiten beantragen und nach Abschluss aller Arbeiten eine Wohneinheit daraus machen?

Frage von Jonas P. am 03.02.2025 

Welcher Zeitpunkt ist für das Vorliegen abgeschlossener Wohneinheiten entscheidend? Unser Haus hat derzeit zwei vollwertige, vermietete Wohneinheiten. Nach Auszug der Mieter sollen die Wohneinheiten gemeinsam genutzt werden. Ist es zulässig für Einzelmaßnahmen (Fenstertausch, Dämmung Fassade und Dämmung Dach) Zuschüsse für zwei Wohneinheiten zu beantragen und nach Abschluss der Einzelmaßnahmen die Wohnungsabschlüsse zum gemeinsamen Treppenhaus auszubauen? Nach meinem Verständnis steht die Pflicht, die energetisch optimierten Gebäudeteile zehn Jahre lang zu nutzen, diesem Vorgehen nicht entgegen.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nach Angaben des BMWK bezieht sich die Höchstgrenze förderfähiger Ausgaben für das Gebäude (Förderhöchstbetrag) auf die Anzahl der Wohneinheiten im Gebäude nach Sanierung. Sie wird immer für das gesamte Gebäude berechnet. Bauen Sie im Zuge der Sanierung um, ist dabei eine Beantragung der Mittel für eine Wohneinheit korrekt.

Schließen Sie die Wohneinheiten erst nach Abschluss der Sanierung zusammen, sind die Mittel für zwei Wohneinheiten zu beantragen. Nach Rücksprache mit BAFA und KfW müssen Sie es nicht melden, wenn Sie die Wohneinheiten später zusammenschließen. Eine Rückzahlung von Fördermitteln droht damit nicht.

Entscheidend ist zudem die baurechtliche Einordnung. Haben Sie zwei Wohneinheiten und nutzen beide selbst, bleiben es rechtlich gesehen dennoch zwei Wohneinheiten.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

PraxisTalk Energieberatung

 

Förderüberblick Sanierung

 

Online-Energieberatung

 

Webinare für Energieberater

 

Newsletter-Abo