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Expertenrat

Für welche unserer Sanierungsmaßnahmen können wir einen Zuschus beantragen?

Frage von Paul W. am 01.04.2016 

Wir übernehmen bzw. kaufen ein Massivhaus aus dem Jahr 1957 und wollen hier einige Modernisierungsarbeiten durchführen. Wir lassen auch die Fenster zweifach verglasen, da aktuell noch Holzrahmen sitzen. Zudem erneuen wir die Heizkörper im Wohn- und Essbereich sowie im Bad durch einen Warmwasser-Elektro-Kombi Heizkörper. Die Kellerdecke sowie den Speicherboden, der als Abstellraum dient und begehbar sein sollte im Anschluss soll gedämmt werden. Was können wir hier an Zuschüssen beantragen? 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Zuschüsse von der KfW kommen bei Ihrem Sanierungsvorhaben für folgende Maßnahmen in Frage: Erneuerung der Fenster, Kellerdeckendämmung und Dachbodendämmung. Der Zuschuss beträgt 10 Prozent der Sanierungskosten, maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit. Voraussetzung ist, dass die Förderung vor der Sanierung zusammen mit einem Energieberater beantragt wird und die technischen Mindestanforderungen der KfW eingehalten werden.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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