Im letzten Jahr haben wir uns ein sanierungsbedürftiges Einfamilienhaus aus dem Jahr 1964 gekauft.
Wir hatten uns zuvor schon über mögliche Fördermaßnahmen informiert und in den ersten Tagen unseres Hausbesitzes auch gleich mehrere Energieberater hinzugezogen ( Erstbesichtigung ). Leider war schon beim ersten Energieberater unser Vorstellung einer möglichen Sanierung des Hauses mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln geplatzt. Die Summe die uns dabei gesagt wurde fanden wir übertrieben. Für diese Investition wäre ein Neubau günstiger gekommen. Bei unserem zweiten Energieberater sah dieses schon besser aus und hier haben wir uns auch ein Konzept erstellen lassen. Dieses war für mich auch gleichzeitig eine Bestätigung, wie die Ausführung der Sanierungsmaßnahmen aussehen sollte. Da ich Schreinermeister bin sind mir die einzelnen Maßnahmen zur energetischen Sanierung bestens bekannt, aber auch hier ist die Ausführung durch Firmen für uns finanziell nicht tragbar.
Hier ein kleiner Auszug der Sanierung unseres Hausen:
Zum Teil sind für einige Gewerke Handwerkerrechnungen vorhanden. Unser Eigenleistungen an der energetischen Sanierung werden offensichtlich nicht mit Zuschüssen honoriert, was wir sehr schade finden. Da wir diese Jahr vorhaben unser Dach neu einzudecken, die Regenfallrohre komplett zu erneuern und wenn noch Zeit ist gerne noch die Aussenfassade mit einer Vorsatzschalung versehen die eine 14 cm dicke Hanfdämmung beinhaltet. Diese Arbeiten werden wir wieder in Eigenleistung durchführen. Können Sie uns hier eventuell in Bezug auf die einzelnen Förderprogramme helfen, was möglich ist und was nicht. Vielleicht gibt es auch noch Möglichkeiten unsere bisherigen Sanierungsmaßnahmen rückwirkend zu unterstützen?
Leider haben Sie Recht – Maßnahmen in Eigenregie werden nicht gefördert, auch eine rückwirkende Förderung von Sanierungsmaßnahmen ist in der Regel nicht möglich, denn eine KfW-Förderung muss immer vor der Sanierung beantragt werden.
Wenn Sie aber für einige Maßnahmen Handwerkerrechnungen vorliegen haben, können Sie diese Kosten von der Steuer absetzen. Das gilt allerdings nur für die reinen Handwerkerkosten und Fahrtkosten, Materialkosten können nicht abgesetzt werden. Vom Finanzamt angerechnet werden maximal 6.000 Euro pro Jahr, davon erhalten Sie 20 Prozent als Steuerbonus zurück, also maximal 1.200 Euro. So können Sie die Sanierungskosten zumindest ein bisschen mindern.
Update zum 01.01.2023: Eigenleistungen sind im Rahmen der BEG wieder förderbar - und das bei Einzelmaßnahmen am Haus, an der Heizung und bei ganzheitlichen Sanierungsvorhaben zum Effizienzhaus. Was dabei zu beachten ist, wenn Sanierer Fördermittel für Eigenleistungen ab 01. Januar 2023 beantragen wollen, haben wir im Beitrag "Förderung von Eigenleistungen bei der Sanierung - so geht's" zusammengefasst.