Unser Altbau braucht einen Sonnenschutz (Lamellenläden?), um die Räume vor der Sommerhitze zu schützen. Wären die neuen Läden steuerlich förderfähig?
Den neuen Steuerbonus für die Sanierung bekommen Sie nur dann für die Sonnenschutzeinrichtung, wenn Sie auch die Fenster austauschen. Diese müssen dabei einen U-Wert von 1,1 W/m²K erreichen. Über die KfW-Programme 455-E sowie 159 bekommen Sie Zuschüsse oder Darlehen für neue Rollläden zum Einbruchschutz. Diese müssen dann aber die Widerstandsklasse RC2 erreichen.
Kommt beides nicht infrage, können Sie die Handwerkerkosten der Maßnahme steuerlich geltend machen. Dabei senkt das Finanzamt Ihre Einkommensteurerlast um 20 Prozent der anfallenden Lohnkosten.