Wenn ich jetzt die Förderung für ein förderfähiges Split-Klimagerät (30 %) erhalte und in einigen Jahren meine Gasheizung durch eine Wärmepumpe ersetze, erhalte ich dann nochmals eine Förderung für die neue Wärmepumpe?
Ja, das ist möglich. Zu beachten ist hier allerdings, dass Ihnen insgesamt nur 30.000 Euro an förderbaren Kosten für die erste Wohneinheit zur Verfügung stehen. Senken Sie das Budget mit der Förderung der Split-Klima-Anlage, kann es für die Wärmepumpe unter Umständen nicht mehr ausreichen und Sie würden weniger Förderung für die Wärmepumpe erhalten. Alternativ können Sie für eine Maßnahme den Steuerbonus für die Sanierung nutzen und 20 Prozent der Kosten verteilt über drei Jahre von der Steuer absetzen.
Wie Sie die Förderung der Heizung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.