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Expertenrat

Ich habe eine Split-Klimaanlage einbauen lassen. Kann ich Fördermittel dafür beantragen?

Frage von Gerd H. am 08.10.2024 

Seit 2011 betreibe ich eine Wärmepumpe in meinem Haus. Jetzt habe ich eine kleine Split-Klimaanlage zusätzlich einbauen lassen. Kann ich hierfür eine Förderung beantragen, ohne ggf. eine Förderung für eine neue Wärmepumpe zu verlieren, falls diese in Zukunft ausfällt?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Ist die Split-Klimaanlage bereits eingebaut, können Sie nachträglich nur einen Steuerbonus in Anspruch nehmen. Erfüllt die Anlage hohe technische Vorgaben, bekommen Sie den Steuerbonus für die Sanierung und können 20 Prozent der Gesamtkosten verteilt über drei Jahre von der Steuer absetzen. Welche Vorgaben dabei zu erfüllen sind, erklären wir im Beitrag zur Förderung der Wärmepumpe. Wichtig ist, dass die Anlage in der Liste förderbarer Wärmepumpen aufgeführt ist.

Ohne technische Anforderungen bekommen Sie den Steuerbonus für Handwerkerleistungen. Damit können Sie 20 Prozent der Handwerkerlohnkosten steuerlich geltend machen.

Haben Sie die Split-Klimaanlage noch nicht einbauen lassen, bekommen Sie die BEG-Förderung für die neue Heizung. Sie erhalten dabei einen Zuschuss in Höhe von mindestens 30 Prozent und können Kosten in Höhe von 30.000 Euro ansetzen. Der Betrag gilt bei einer Wohneinheit im Haus und steht nur einmal zur Verfügung. Das heißt: Mit der Förderung der Split-Klimaanlage reduziert sich die mögliche Förderung der Wärmepumpenheizung.

Wichtig zu wissen: Haben Sie mit der Maßnahme zwischen dem 29. Dezember 2023 und dem 31. August 2024 begonnen, können Sie die BEG-Förderung auch nachträglich beantragen. Den Antrag müssen Sie dazu bis zum 30. November 2024 stellen. Wie das funktioniert, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's".

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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