Gilt für die dezentrale Lüftungsanlage in 2024 noch der Steuerbonus?
Den Steuerbonus für die Sanierung können Sie auch 2024 für den Einbau einer dezentralen Lüftungsanlage in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass Sie die in der ESanMV geregelten technischen Vorgaben erfüllen. Nach Anlage 5 der Verordnung gibt es Fördermittel für zentrale, dezentrale oder raumweise arbeitende Anlagen mit Wärmeübertrager, mit denen
Einen entsprechenden Nachweis bekommen Sie von Ihrem Hersteller oder von einem Fachhandwerker aus Ihrer Region. Letzterer muss die Technik einbauen, um den Steuerbonus für die Sanierung nutzen zu können.
Übrigens: Die gleichen Vorgaben bestehen auch bei der BEG-Förderung der Lüftung. Diese bekommen Sie allerdings auch bei Eigenleistung.