Ich würde gerne zunächst nur die Fassade der Wetterseite auf U-Wert < 0,20 dämmen und dafür den Steuerbonus OHNE Energieberater nutzen.
Klappt das also mit dem Steuerbonus, wenn die Fachfirma mir den verbauten U-Wert (über dieses Formblatt) für die EINE Wand bestätigt oder wird das nicht anerkannt, weil alle vier Fassadenseiten zugrunde gelegt werden?
Den Steuerbonus für die Sanierung können Sie für jede durchgeführte Sanierungsmaßnahme in Anspruch nehmen, die gemäß den technischen Vorgaben umgesetzt wurde. Möglich ist es dabei auch, die Förderung erst einmal oder generell nur für die eine Fassadenseite zu nutzen. Um Probleme zu vermeiden, sollten Sie die Maßnahme in allen Rechnungen etc. richtig benennen lassen. So können Sie später auch für andere Fassadenseiten die Förderung der Fassadendämmung in Anspruch nehmen.
Eine aktuelle Musterbescheinigung finden Sie auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Dämmarbeiten.