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Expertenrat

Können wir die Förderung für die Heizungsoptimierung oder den Steuerbonus für die Sanierung nutzen, um eine Flächenheizung und größere Heizkörper nachzurüsten? Unsere Gasheizung ist älter als 20 Jahre.

Frage von Manuel G. am 18.06.2025 

Wir haben eine Gas-Zentral-Heizung (Bj.1996) und möchten perspektivisch auf eine Wärmepumpe umstellen. Im ersten Schritt würden wir gerne zunächst eine Flächenheizung nachrüsten bzw. den Austausch unterdimensionierter Heizkörper vornehmen. Da Heizungsalter > 20 Jahre fällt die BAFA-Förderung raus, oder? Ist der Steuerbonus hier auch nicht mehr anwendbar als "Optimierung bestehender Heizungsanlagen" ? (in der Fachunternehmer-Bescheinigung 2025 ist der "Hinweis: Einbau und Austausch von Wärme- oder Stromerzeugern sind nicht umfasst." hinzu gekommen)

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Über die BEG-Förderung bekommen Sie Zuschüsse zur Heizungsoptimierung nur dann, wenn die Heizungsanlage älter als zwei und bei dem Einsatz fossiler Brennstoffe nicht älter als zwanzig Jahre ist. Anders beim Steuerbonus für die Sanierung: Diesen gibt es auch bei älteren Anlagen. Hier gilt lediglich die Vorgabe, dass die betroffene Heizungsanlage älter als zwei Jahre sein muss. Der Hinweis: "Einbau und Austausch von Wärme- oder Stromerzeugern sind nicht umfasst." zielt darauf ab, dass Sie die Heizung im gleichen Zuge nicht austauschen.


Sie können also den Steuerbonus für die Sanierung zur Heizungsoptimierung nutzen und später dann Fördermittel für die neue Wärmepumpe über die KfW beantragen. Wichtig ist, dass Sie beide Aufträge vertraglich und zeitlich trennen. Bei der Förderung der Heizung dürfen Sie dann bereits geförderte Kosten nicht erneut angeben, um eine untersagte Doppelförderung zu verhindern.

Alternativ können Sie bereits jetzt die Förderung der Wärmepumpe beantragen und die Maßnahmen schrittweise umsetzen. Dafür haben Sie nach der Freigabe durch den Fördergeber 36 Monate Zeit. Der Vorteil: Reichen die förderbaren Kosten aus, bekommen Sie auf diese Weise eine höhere Förderung von 30 bis 70 Prozent. Außerdem haben Sie hier die Möglichkeit, auch ein günstiges KfW-Darlehen für die offenen Kosten zu verwenden. Dieses lässt sich auch zur Zwischenfinanzierung des Zuschusses nutzen.

Wie Sie die Förderung der Heizung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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