Ich habe im November 2024 einen Förderantrag für eine Wärmepumpe gestellt. Dann habe ich erfahren, dass der Einkommensbonus aus den Jahren 2021 und 2022 berechnet wird. 2021 hat meine Frau noch gearbeitet und das Einkommen lag über 40.000 €. In den darauffolgenden Jahren ist das Einkommen unter 40.000 €. Kann ich den Antrag stornieren und 2025 einen neuen Antrag stellen, damit der Einkommensbonus von 30 % erzielt wird? Bei einer Rentnerfamilie ist das schon viel Geld.
Grundsätzlich spricht nichts gegen dieses Vorgehen. Aktuell können Sie die Förderung stornieren und ohne Wartezeit/Sperrfrist einen neuen Antrag stellen. Nachlesen können Sie das in Punkt 9.2.5 der aktuellen BEG-EM-Richtlinie. Hier heißt es: "Abweichend davon kann in der Zuschussförderung für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab Inkrafttreten dieser Förderrichtlinie bei einem Verzicht auf Zusage eines Antrags für die Förderung von Heizungstechnik nach Nummer 5.3 [Förderung der neuen Heizung] ein neuer Antrag unmittelbar nach Eingang der Verzichtserklärung gestellt werden."
Wichtig ist, dass Sie mit der Maßnahme zwischenzeitlich noch nicht beginnen. Zudem müssen Sie die Voraussetzungen zur Antragstellung dann auch im kommenden Jahr noch erfüllen.