Ich habe seit 1999 im EFH 2 Wärmepumpen - eine für Heizung, eine für Wasser. Die WP für Wasser muss jetzt neu angeschafft werden? Gibt es dafür eine Förderung? Wenn ja, wo ist die wie zu beantragen?
Seit 18.11.22 ist bei uns eine PV-Anlage installiert mit 5,1 kWp. Gibt es dafür eine Förderung bzw. wie ist die steuerlich bzw. was bedeutet die Neuregelung für WP ab 1.1.23 für diese gerade erst installierte Anlage?
Fördermittel für eine Trinkwasser-Wärmepumpe erhalten Sie nur, wenn diese eine förderbare Heizung ergänzt. Dazu zählen neben Heizungs-Wärmepumpen auch Biomasseanlagen oder Solarthermieanlagen. Andernfalls können Sie nur die Lohnkosten der Handwerker steuerlich geltend machen. Auf diese Weise sinkt Ihre Einkommensteuerlast um 20 Prozent der in einem Jahr angefallenen Lohnkosten.
Für die Photovoltaikanlage erhalten Sie nachträglich leider keine Förderung. Der Nullsteuersatz, mit dem die Umsatzsteuer quasi wegfällt, gilt erst ab 2023. Aktuell profitieren Sie allerdings von einer Befreiung der Einkommenssteuer und einer höheren EEG-Vergütung.