Wir beabsichtigen den Einbau einer neuen Ein-/Ausgangstür als Tür aus dem beheizten Keller. Gleichzeitig auch mit entsprechendem Widerstand als Einbruchschutz. Welche Förderungsmaßnahme gilt in diesem Fall?
Hier bekommen Sie entweder die BEG-Förderung für neue Türen, einen KfW-Kredit oder einen Steuerbonus für die Sanierung. Entscheiden Sie sich für die BEG-Förderung, erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 bis 20 Prozent, den Sie mit einem optionalen Ergänzungskredit kombinieren können. Einen KfW-Kredit gibt es alternativ auch über das Programm 159. Wählen Sie den Steuerbonus für die Sanierung, können Sie 20 Prozent der Sanierungskosten steuerlich absetzen.
Wie Sie die Mittel bekommen und welche Anforderungen dabei im Einzelfall zu erfüllen sind, erklären wir im Beitrag "Förderung für die Erneuerung der Haustür". Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema geben wir im Beitrag "FAQ: Förderung für eine neue Haustür". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Haustür.