Mein Haus ist Baujahr 1986 und muss saniert werden. Gibt es eine Förderung für Hauseingangstür, offenen Kamin, Balkontür und Heizung? Muss ich mit der Sanierung erst anfangen, nach dem der Energieberater den Plan aufgestellt?
Fördermittel für die Haustür, die Balkontür und die Heizung gibt es über verschiedene staatliche Angebote. Erhältlich sind in der Regel Zuschüsse oder günstige Darlehen mit Tilgungszuschüssen in Höhe von 20 bis 25 Prozent. Entscheiden Sie sich für eine neue Heizung, liegt die Förderrate sogar bei 30 bis 50 Prozent, sofern es sich um eine Gasbrennwert-Hybridheizung oder eine Umweltheizung handelt.
Einen Überblick über die Förderangebote geben wir in den Beiträgen "Förderung für die Erneuerung der Haustür" und "Förderung für die neue Heizung - Zuschuss oder Förderkredit". Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
Warten Sie, bis Ihr Energieberater den Sanierungsfahrplan erstellt hat und beauftragen Maßnahmen anschließend schrittweise (keine Sanierung in einem Zuge), erhalten Sie den iSFP-Bonus. Mit diesem steigt die BEG-Förderung um 5 Prozent an.
Wichtig zu wissen ist, dass Sie über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG-EM) nicht mehr als 60.000 Euro pro Jahr und Wohneinheit an förderbaren Kosten anrechnen können. Überschreiten Sie die Summe und einzelne Maßnahmen lassen sich nicht ins nächste Kalenderjahr verschieben, können Sie unterschiedliche Förderangebote kombinieren. Um eine Doppelförderung auszuschließen, müssen Sie alle Kosten dabei eindeutig den entsprechenden Förderprogrammen zuweisen können.
Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.