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Expertenrat

Können wir das Fördervorhaben von einer natürlichen Person auf eine GmbH übertragen?

Frage von Gerlinde W. am 26.09.2024 

Wir haben im Jahr 2022 den Zuschuss der KFW (461) bewilligt bekommen und aufgrund der jetzt erst beginnenden Baumaßnahme erfolgreich verlängern lassen. Aufgrund eine Steuerabschreibung (6b) mussten wir für das Bauprojekt nach Antragstellung eine GmbH & CoKG gründen.

Die Eigentümer des Grundstücks und die Bauherren bleiben aber mein Mann und ich. Wie im Förderantrag. Ist es möglich, den Förderantrag auf die KG bzw. GmbH zu übertragen? An den Besitzverhältnissen hat sich ja nichts verändert.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das Fördervorhaben in ist in aller Regel nicht übertragbar, sodass der Zuschussempfänger sich nicht ändern kann. Wir gehen daher davon aus, dass die Übertragung von einer natürlichen Person auf eine GmbH nachträglich nicht möglich ist (siehe 1.23 in den BEG-FAQ).

Um den Förderanspruch nicht zu verlieren, empfehlen wir Ihnen, das Vorhaben fallspezifisch mit den Sachbearbeitern der KfW zu besprechen. Diese erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 0800 539 9002.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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