Zählt das (Wieder)Herstellen von Geschossdecken oder die Erneuerung der Bodenplatte zu den förderfähigen Kosten, wenn die energetischen Sanierungsmaßnahmen höhere Geschosshöhen erfordern, um beispielsweise Dämmungen und/oder eine FBH einzubauen? Wenn ja, unter welchem Punkt sind diese Maßnahmen einzuordnen (Decken und Wände gegen unbeheizte Räume, Bodenflächen oder Umfeldmaßnahmen)?
Hier ist eine pauschale Antwort leider nicht möglich. Grundsätzlich sind Umfeldmaßnahmen förderbar, wenn sie im Zuge einer förderbaren Maßnahme erforderlich sind. Es muss sich also um notwendige fachtechnische Arbeiten und Materialien handeln. Dazu gehören unter anderem folgende Maßnahmen:
Ob die Arbeiten in Ihrem Fall förderbar sind, hängt also von der geplanten Fördermaßnahme ab. Wir empfehlen hier die individuelle Abstimmung mit den Experten des Fördergebers. Ansprechpartner des BAFA erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 06196 908-1625.
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