Wir haben einen alten Supermarkt in Brandenburg gekauft und überlegen, wie weit wir ihn umbauen und welche Nutzung wir beantragen. Einige Fragen: Gibt es von der KfW auch Förderung für einen Zweitwohnsitz? Wir haben auch gesehen, dass die Energieberatung mit 80 % unterstützt wird. Gilt das nur für den Fall, dass die energieeffiziente Sanierung durchgeführt wird oder können wir eine solche Beratung auch ins Blaue machen, fördern lassen und u.U. dann doch nur ganz einfache nicht geförderte Maßnahmen an dem Gebäude vornehmen und es ausschließlich als Wochenendhaus nutzen?
Eine Förderung der Energieberatung ist in erster Linie informativ. Sie verpflichtet nicht zum Sanieren. Infrage kommt das Angebot dabei für Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Nießbrauchsberechtigte, Mieter und Pächter. Geht es um eine Umwidmung (Nutzungsänderung) von Nichtwohngebäuden zu Wohngebäuden, bekommen Sie die Förderung der Energieberatung, wenn es sich um ein beheiztes Nichtwohngebäude handelt, das künftig als Wohngebäude genutzt werden soll.
Die BEG-Förderung für die Sanierung von Gebäuden können Sie auch nutzen, wenn Sie nicht selbst im Hauswohnen bzw. wenn Sie Ihren Erstwohnsitz woanders haben. Voraussetzung ist dann allerdings, dass das Gebäude in den Geltungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes fällt. Es muss also mindestens vier Monate im Jahr beheizt oder so genutzt werden, dass der Energiebedarf bei tatsächlicher Nutzung mehr als 25 Prozent des Energiebedarfs bei ganzjähriger Nutzung beträgt. Ein Energieberater aus Ihrer Region kann das bestätigen.
Erfüllen Sie die Voraussetzung für die BEG-Förderung, bekommen Sie Zuschüsse in Höhe von 15 bis 20 Prozent für Arbeiten am Gebäude und 30 bis 35 Prozent für eine neue Heizung (Ergänzung oder Tausch).
Einen Überblick über aktuelle Fördermöglichkeiten geben wir im Beitrag "Fördermittel". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.