Wir beziehen seit ca. 17 Jahren aus einer Biogasanlage über eine Nahwärmeleitung die Energie für unsere Heizung. So, wie es aussieht, hört der Betreiber in ca. 2 Jahren auf, weil dann die Biogasanlage insgesamt 20 Jahre läuft. Seit ca. 17 Jahren, sind wir umliegenden Anwohner angeschlossen. Hier wurde damals extra eine GbR gegründet. Ich persönlich möchte mich schon frühzeitig beschäftigen, wie es weitergehen kann. Tendenziell bin ich stark dafür, auf Hackschnitzel umzusteigen, da wir den Platz haben und die Hackschnitzel relativ preiswert beziehen können. Unklar sind für uns die Förderbedingungen in Bezug auf den Klimageschwindigkeitsbonus. Es ist angedacht, dass wir den Antrag heuer noch oder spätestens nächstes Jahr stellen. Muss für einen Klimageschwindigkeitsbonus auch das Datum der Inbetriebnahme der Leitung mindestens 20 Jahre her sein oder gibt es hier generell keinen Anspruch auf den Geschwindigkeitsbonus, wenn man von Fernwärme auf Biomasse umsteigt?
Die Hackschnitzelheizung ist eine gute Alternative, wenn Sie über den nötigen Platz verfügen und den Brennstoff günstig beziehen können. Der Klimageschwindigkeitsbonus kommt bei der Umstellung von Fernwärme allerdings nicht infrage. Denn Bedingung ist dazu der Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtstromspeicherheizungen (ohne Anforderung an den Zeitpunkt der Inbetriebnahme) oder von funktionstüchtigen Gasheizungen oder Biomasseheizungen, wenn die Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt.
Da die förderbaren Kosten ab Februar 2027 alle sechs Monate sinken, lohnt es sich aber trotzdem, die Förderung frühzeitig zu beantragen, um keine Fördergelder zu verschenken. Wie das funktioniert, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.
Wichtig zu wissen: Prüfen Sie, ob ein Weiterbetrieb von der Gemeinde angedacht ist und, ob eventuell auch ein Anschlusszwang besteht, bevor Sie die Heizung wechseln.