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Expertenrat

Was kann ich für Förderung beantragen, wenn ich anstelle der alten Ölöfen eine Gasheizung einbauen lasse?

Frage von Uwe-Jens P. am 05.02.2015 

Ich möchte in dem nächsten 1/2 Jahr eine Gasheizung in meinem Haus einbauen lassen. Geheizt wird seit 20 Jahren noch mit einzelnen Ölöfen. Was kann ich dann für Fördermittel beantragen, wie und wo?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Wenn Sie sich statt der Ölöfen für eine Gasheizung entscheiden, kommt eine Förderung der KfW für Sie in Betracht. Beim Einbau einer Gas-Brennwertheizung können Sie wählen zwischen einem zinsgünstigen Kredit der KfW (Programm 152) oder einem Zuschuss (Programm 430) in Höhe von 10 Prozent der Sanierungskosten (max. 5.000 Euro). Förderfähig sind dabei auch Maßnahmen wie eine Schornsteinsanierung und neue Heizkörper. Wichtig ist, dass Sie die Förderung vor Beginn der Heizungserneuerung beantragen und einen Sachverständigen einbinden, der auf der Liste der Energieeffizenz-Experten des Bundes steht. Er hilft auch bei der Beantragung der Förderung für die Gasheizung.

Gleichzeitig können Sie bei Ihrem Gasversorger nachfragen, ob er Zuschüsse für den Umstieg von Öl auf Gas vergibt.

Sollten Sie sich im gleichen Zuge für die Einbindung einer Solarthermie-Anlage ins Heizungssystem entscheiden, erhalten Sie auch dafür eine Solarthermie-Förderung.

Wenn Sie sich für eine Zuschuss-Förderung entscheiden, nutzen Sie doch einfach unseren kostenlosen Fördergeld-Service. Dabei prüfen Experten alle Fördermöglichkeiten und stellen Ihnen unterschriftsreife Anträge zur Verfügung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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