Ich möchte meinen Vermieter davon überzeugen, drei alte (asbesthaltige) Nachtspeicheröfen gegen Infrarot-Heizkörper zu ersetzen. Gibt es dafür Förderungen (oder wenigstens Vorschriften)?
Nein, leider gibt es aktuell weder Fördermittel noch Vorschriften, die Ihren Vermieter grundsätzlich zum Austausch einer Nachtspeicherheizung verpflichten. Wenn das Gerät Asbest enthält und Teile der Fasern in die Raumluft gelangen, muss er die Öfen jedoch austauschen lassen.
Mietervereine empfehlen: Fordern Sie den Vermieter zur Prüfung durch einen Sachverständigen auf. Der Experte kann das Gefährdungspotenzial feststellen und sogar eine Entfernung der alten Nachtspeicheröfen anordnen. Reagiert der Vermieter nicht, können Sie sich auch an die örtliche Bauaufsichtsbehörde wenden. In jedem Fall empfehlen wir Ihnen, das weitere Vorgehen mit einem Experten für Mietrecht (z.B. Mieterschutzbund) abzustimmen. Denn im Falle einer Gefährdung steht Ihnen unter Umständen auch eine hohe Mietminderung zu.