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Expertenrat

Erhalte ich eine Förderung für den Fernwärme-Anschluss?

Frage von Axel  G. am 17.01.2023 

Welche Förderung gibt es bei der Umstellung der Heizung von Gas auf Fernwärme?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent zur Förderung für den Anschluss an ein Wärmenetz. Ist Ihre Gasheizung mindestens 20 Jahre alt und funktionstüchtig, können Sie zusätzlich den zehnprozentigen Heizungs-Austausch-Bonus in Anspruch nehmen und insgesamt 40 Prozent Förderung beantragen.

Versorgt das Wärmenetz maximal 16 Gebäude oder bis zu 100 Wohneinheiten mit Wärme, handelt sich um ein Gebäudenetz. Den Anschluss an ein solches fördert das BAFA mit Zuschüssen in Höhe von 25 Prozent oder 35 Prozent mit Heizungs-Austausch-Bonus.

Voraussetzung ist, dass die Wärmeerzeugung zu einem Anteil von mindestens 25 % durch erneuerbare Energien und/oder unvermeidbare Abwärme erfolgt.

Erfüllen Sie diese Vorgabe, können Sie Kosten von maximal 60.000 Euro pro Wohneinheit für die Wärmeverteilung auf dem Grundstück des angeschlossenen Gebäudes, Steuer-, Mess- und Regelungstechnik, Wärmeübergabestationen und Umfeldmaßnahmen angeben.

Wichtig ist, dass Sie die Mittel rechtzeitig vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen über das BAFA beantragen. Haben Sie diesen Zeitpunkt bereits verpasst, bleibt Ihnen der Steuerbonus für die Sanierung.


Wenn Sie den kompletten Förder-Prozess lieber in Hände von Experten geben möchten, übernimmt das unser Förder-Service inklusive Beratungsgespräch gerne für Sie! Dann haben Sie auch immer einen Ansprechpartner zur Hand, falls sich Rückfragen bei der Sanierungsmaßnahme ergeben sollten.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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