Ich möchte in meiner Doppelhaushälfte die Ölheizung (aus 1995) gegen einen Nahwärmeanschluss (örtlicher Versorger) ersetzen. Es fallen Kosten an sowohl für den Wärmnetzanschluss als auch für die interne Installation ab Übergabepunkt. Was kann wie gefördert werden? Wann muss ich was und wo beantragen?
Fördermittel bekommen Sie in diesem Fall für alle zusammen mit dem Heizungstausch anfallenden Arbeiten. Einen Überblick gibt das "Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen" unter Punkt 4.
Die Zuschuss-Förderung für den Wärmenetzanschluss in Höhe von 30 bis 40 Prozent beantragen Sie rechtzeitig vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen über die Webseite des BAFA. Haben Sie diesen Zeitpunkt bereits verpasst, bleibt Ihnen nachträglich der Steuerbonus für die Sanierung. Mit diesem können Sie 20 Prozent der Kosten verteilt über drei Jahre von der Steuer absetzen.
Benötigen Sie Unterstützung, empfehlen wir unser Ticket für eine kostenfreie Online-Beratung. Mit unserem Beratungs-Ticket buchen Sie ein Online-Meeting mit einem Energieeffizienz- und Förder-Experten, in dem all Ihre Fragen rund um die Sanierung Ihres Hauses und die weitere Vorgehensweise ausführlich besprochen werden. Damit kann Schritt für Schritt Ihre individuelle Sanierung perfekt durchgeplant werden.