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Expertenrat

Darf ich die Förderung für die neue Wärmepumpe bereits beantragen oder muss ich bis Ende August warten?

Frage von Karin S. am 01.08.2024 

Ich bin Eigentümerin eines Wohnhauses mit zwei Wohnungen. Ich selbst bewohne die größere Wohnung mit 150 qm, die Wohnung mit 86 qm habe ich vermietet. Das Haus hat eine Ölheizung, 32 Jahre alt. Ich habe mich entschlossen, diese durch eine Wärmepumpe auszutauschen.

Ein Angebot für eine Wärmepumpe liegt mir vor. Ich möchte das neue Förderprogramm der KfW nutzen. Kann ich das jetzt schon beantragen und welche Fördersumme wird mir zustehen? Muss ich bis zum 31.08.2024 mit der Beantragung und dem Austausch der Heizung warten? Mein zu versteuerndes Einkommen im Jahr 2021 und 2022 liegt unter 40.000 €.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Natürliche Personen (Privatpersonen), die Eigentümerin beziehungsweise Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern (mit mehr als einer Wohneinheit) sind, dürfen die Förderung der Wärmepumpe seit Ende Mai 2024 beantragen. Wir gehen davon aus, dass Sie dieser Kategorie angehören und die Mittel daher bereits beantragen dürfen. Wie Sie dabei richtig vorgehen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's".

Die Förderung der Wärmepumpe setzt sich aus drei Teilen zusammen. Zum einen bekommen Sie die Basis-Förderung in Höhe von 30 Prozent der Kosten. Diese können Sie mit einem 5-prozentigen Effizienz-Bonus kombinieren, wenn Sie eine Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel einsetzen oder das Wasser bzw. den Boden als Energiequelle erschließen. Zudem gibt es für selbstnutzende Eigentümer den Geschwindigkeits- und den Einkommensbonus. Ersterer beläuft sich auf 20 Prozent und ist erhältlich, wenn Sie eine bestehende Ölheizung austauschen. Den Einkommensbonus in Höhe von 30 Prozent erhalten Sie, wenn Ihr Haushalts-Jahreseinkommen im zweiten und dritten Jahr vor der Sanierung im Durchschnitt unter 40.000 Euro lag. Wichtig zu wissen ist, dass Sie den Geschwindigkeits- und den Einkommensbonus nur für die selbst genutzte Wohneinheit erhalten. Außerdem ist die Förderung dabei auf maximal 70 Prozent begrenzt.

Anrechenbar sind in Ihrem Fall Kosten von 45.000 Euro, die sich zu gleichen Teilen auf die beiden Wohneinheiten verteilen. Für die erste Wohneinheit (selbst genutzt) bekommen Sie dabei 70 Prozent Förderung (Basis-Förderung + Effizienz- + Geschwindigkeits- + Einkommensbonus). Das entspricht maximal 15.750 Euro (70 Prozent von 22.500 Euro). Für die zweite Wohneinheit bekommen Sie maximal 35 Prozent Förderung (Basis-Förderung plus Effizienz-Bonus). Insgesamt also bis zu 7.875 Euro. Für das Gebäude ergibt sich damit ein maximal möglicher Zuschuss in Höhe von 23.625 Euro.

Diesen können Sie mit einem günstigen Ergänzungskredit der KfW kombinieren.

Beachten Sie bitte, dass wir Ihnen auf dieser Basis keine verbindlichen Antworten geben können. Die genannten Fördersätze entsprechen der in Ihrem Fall maximal möglichen Förderung.

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Wärmepumpe.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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