Expertenrat

Welche Förderung für die Wärmepumpe gibt es, wenn ein erwachsener Enkel im Haus der Oma eine eigene Etage bewohnt, sowohl als Miteigentümer als auch als Nicht-Miteigentümer?

Frage von Eva G. am 29.09.2026 

Ein Enkel zieht ins Haus seiner Oma in die obere, abgeschlossene Etage. Nun stellt sich die Frage der Förderung. Zurzeit ist der Enkel kein Eigentümer. Die Oma bewohnt die untere Etage und bekäme neben der Grundförderung und dem Klimageschwindigkeitsbonus auch den Einkommensbonus. Wie berechnet sich hier der KfW‑Zuschuss auf das gesamte Objekt? Und wie ist die Berechnung, wenn der Enkel zu 50% Miteigentümer des Hauses wird, ohne dass eine Eigentümergemeinschaft etc. besteht?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In der ersten Variante bewohnt der Enkel eine abgeschlossene Wohneinheit, ohne selbst Miteigentümer zu sein. Wir gehen davon aus, dass das Haus zwei Wohneinheiten gemäß den Vorgaben der BEG-Förderung hat. Ist das der Fall, kann die Oma als Eigentümerin Förderung für die Wärmepumpe beantragen. Sie bekommt:


  • 30 Prozent Basis-Förderung für Kosten von maximal 43.000 Euro 
  • 10 bis 40 Prozent Einkommensbonus von 50 Prozent der anrechenbaren Kosten (max. 21.500 Euro an Kosten für eine selbst bewohnte Wohneinheit von zwei Einheiten im Haus; Höhe des Bonus hängt vom Einkommen ab: 40 Prozent bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro, je ohne Kinderzuschlag)
  • 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus von 50 Prozent der anrechenbaren Kosten (max. 22.500 Euro an Kosten beim Austausch einer Gas-, Öl-, Kohle-, Biomasse- oder Nachtstromspeicherheizung; Gaszentral- und Pelletheizungen mindestens 20 Jahre alt)

Kommen Einkommensbonus und Klimageschwindigkeitsbonus infrage, kappt der Fördergeber die Förderung bei 70 Prozent (80 Prozent bei Einkommen unter 30.000 Euro oder 40.000 Euro mit Kinderzuschlag). Das Einkommen des Enkels ist nicht anzurechnen.

In Variante zwei wird der Enkel zunächst Miteigentümer. Anschließend bewohnt er eine Wohnung im nicht geteilten Zweifamilienhaus selbst. Hier ändert sich in Bezug auf die Basis-Förderung nichts. Die Bonusförderung kann der Enkel allerdings parallel zur Oma für die selbst genutzte eigene Wohneinheit beantragen, wenn er die individuellen Voraussetzungen erfüllt. Die Förderung fällt dadurch höher aus.

Wie hoch die Förderung der Wärmepumpe im Einzelfall ist, hängt von den individuellen Gegebenheiten, von den tatsächlichen Kosten und vom Zeitpunkt der Antragstellung ab. Möchten Sie diese in Anspruch nehmen, müssen Sie die Förderung rechtzeitig vor Maßnahmenbeginn beantragen. Wie das im Detail funktioniert, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's".

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Kommentare

Eva G.

Recht herzlichen Dank für Ihre hilfreiche Auskunft.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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