Ein Enkel zieht ins Haus seiner Oma in die obere, abgeschlossene Etage. Nun stellt sich die Frage der Förderung. Zurzeit ist der Enkel kein Eigentümer. Die Oma bewohnt die untere Etage und bekäme neben der Grundförderung und dem Klimageschwindigkeitsbonus auch den Einkommensbonus. Wie berechnet sich hier der KfW‑Zuschuss auf das gesamte Objekt? Und wie ist die Berechnung, wenn der Enkel zu 50% Miteigentümer des Hauses wird, ohne dass eine Eigentümergemeinschaft etc. besteht?
In der ersten Variante bewohnt der Enkel eine abgeschlossene Wohneinheit, ohne selbst Miteigentümer zu sein. Wir gehen davon aus, dass das Haus zwei Wohneinheiten gemäß den Vorgaben der BEG-Förderung hat. Ist das der Fall, kann die Oma als Eigentümerin Förderung für die Wärmepumpe beantragen. Sie bekommt:
Kommen Einkommensbonus und Klimageschwindigkeitsbonus infrage, kappt der Fördergeber die Förderung bei 70 Prozent (80 Prozent bei Einkommen unter 30.000 Euro oder 40.000 Euro mit Kinderzuschlag). Das Einkommen des Enkels ist nicht anzurechnen.
In Variante zwei wird der Enkel zunächst Miteigentümer. Anschließend bewohnt er eine Wohnung im nicht geteilten Zweifamilienhaus selbst. Hier ändert sich in Bezug auf die Basis-Förderung nichts. Die Bonusförderung kann der Enkel allerdings parallel zur Oma für die selbst genutzte eigene Wohneinheit beantragen, wenn er die individuellen Voraussetzungen erfüllt. Die Förderung fällt dadurch höher aus.
Wie hoch die Förderung der Wärmepumpe im Einzelfall ist, hängt von den individuellen Gegebenheiten, von den tatsächlichen Kosten und vom Zeitpunkt der Antragstellung ab. Möchten Sie diese in Anspruch nehmen, müssen Sie die Förderung rechtzeitig vor Maßnahmenbeginn beantragen. Wie das im Detail funktioniert, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's".
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Recht herzlichen Dank für Ihre hilfreiche Auskunft.