Wir sind dabei, unsere Scheune zu sanieren und haben einen Zuwendungsbescheid über eine Sole-Wasser-Wärmepumpe vorliegen. Wir würden nun allerdings anstatt der Sole- eine Luft-Wärmepumpe einbauen lassen (Kaskadendoppelgerät). Die Geräte sind in der Liste des BAFAs aufgeführt. Hintergrund sind die hohen Bohrkosten. In Summe bleiben wir allerdings über den 60.000€ trotz Umstellung. Ist das einfach möglich oder sollte man das BAFA über den Wechsel informieren?
Solange die neue Wärmepumpe bzw. das Doppelgerät in der BAFA-Liste für förderbare Wärmepumpen enthalten ist, können Sie dieses ohne Weiteres einbauen. Sie müssen den Fördergeber nicht gesondert informieren. Da die Kosten bereits ausgereizt sind, ergeben sich voraussichtlich auch keine Änderungen in der Förderhöhe. Den technischen Nachweis erbringen Sie mit dem Verwendungsnachweis nach Abschluss aller Arbeiten. Hierzu erhalten Sie eine Erklärung von Ihrem Fachhandwerker.