Expertenrat

Wie alt darf der Grundbuchauszug für die Förderung der Wärmepumpe sein?

Frage von Susann B. am 25.08.2026 

Ich möchte Förderung beim Einbau einer Wärmepumpe beantragen. Mein letzter Grundbucheintrag ist von 2019. Muss ich einen neuen beantragen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nach Rücksprache mit der KfW spielt das Alter des Grundbuchauszugs keine Rolle, sofern dieser den Zustand zum Zeitpunkt der Antragstellung widerspiegelt. Sind Sie unsicher, können Sie vorsorglich einen neuen beantragen, um auf der sicheren Seite zu sein.

Wie Sie die Förderung der Wärmepumpe richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Die Antwort auf Ihre Rückfrage finden Sie im Kommentarbereich unter Ihrer ersten Anfrage.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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