Ich möchte Förderung beim Einbau einer Wärmepumpe beantragen. Mein letzter Grundbucheintrag ist von 2019. Muss ich einen neuen beantragen?
Nach Rücksprache mit der KfW spielt das Alter des Grundbuchauszugs keine Rolle, sofern dieser den Zustand zum Zeitpunkt der Antragstellung widerspiegelt. Sind Sie unsicher, können Sie vorsorglich einen neuen beantragen, um auf der sicheren Seite zu sein.
Wie Sie die Förderung der Wärmepumpe richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Die Antwort auf Ihre Rückfrage finden Sie im Kommentarbereich unter Ihrer ersten Anfrage.