Ich wohne noch zusammen mit meinen Eltern in einem Haus. Nun will ich aber an das Haus anbauen, aber es gehört meinen Eltern. Ich übernehme die ganzen Baukosten. Meine Frage wäre jetzt, ob ich trotzdem z. B. die Förderung für eine Wärmepumpe beantragen kann?
Die Heizungsförderung können Sie in diesem Fall nicht in Anspruch nehmen. Denn diese steht nur Eigentümern eines Gebäudes zur Verfügung. Bauen Sie eine bestehende Wohneinheit aus, können Ihre Eltern (die Eigentümer) die Förderung allerdings in Anspruch nehmen.
Anders verhält es sich, wenn allein im Anbau eine eigene Wohneinheit entsteht. In diesem Fall werten Fördergeber das Vorhaben als Neubau und Sie können nur die BEG-KFN-Förderung beantragen. Das ist aber mit sehr hohen technischen Voraussetzungen verbunden. Im Beitrag "Neubau-Förderung 2023: Ein Überblick zu BEG und Familienförderung" informieren wir darüber.
Wie Ihre Eltern die Heizungsförderung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's".