Ich habe eine Frage zur Förderung von Einzelmaßnahme über BAFA und Steuerbonus. Wir planen eine Sanierung der Heizungsanlage und der Gebäudeaußenhülle. Die förderfähigen Kosten sind höher als 60.000€. Kann ich hier z. B. Teile der Heizung aus der BAFA-Förderung rauslassen und diese dann über den Steuerbonus fördern lassen?
Ich denke hier z. B. an die Kosten für die Geothermiebohrung. Diese würde ich dann bei der BAFA-Förderung außen vor lassen. Oder zählt das dann zu der bereits durch die BAFA geförderten Maßnahme?
Grundsätzlich ist es möglich, beide Förderangebote parallel zu nutzen. Das funktioniert jedoch nicht für ein und dieselbe Maßnahme. Das heißt, beantragen Sie eine Förderung für die Wärmepumpe, können Sie dafür nicht auch den Steuerbonus für die Sanierung in Anspruch nehmen. Das Aufteilen der Kosten ist hier nicht möglich, da die Bohrung allein nicht förderbar ist. Sie können zwar 20 Prozent der Lohnkosten von der Einkommenssteuer absetzen, wenn Sie die Ausgaben nicht bei der BAFA-Förderung anrechnen, verlieren dadurch aber einen großen Teil der möglichen Förderung.
Anders verhält es sich, wenn Sie für die Gebäudehülle den Steuerbonus für die Sanierung nutzen. Im Gegensatz zur Basisförderung des BAFA, die bei 15 Prozent liegt, erhalten Sie hier einen Bonus in Höhe von 20 Prozent der Kosten, den Sie ohne Energieberater in Anspruch nehmen können.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.