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Expertenrat

Wie beantrage ich Fördermittel für die Wärmepumpe in einer Eigentumswohnung?

Frage von Roland B. am 28.08.2024 

Ich habe eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus und möchte nur für meine Wohnung eine Wärmepumpe installieren lassen. Welche Zuschüsse kann ich bei Programm 458 beantragen und wie berechnet sich der förderfähige Höchstbetrag?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Handelt es sich um eine Maßnahme am Sondereigentum, können Sie die Heizungsförderung allein beantragen. Sind auch Arbeiten am Gemeinschaftseigentum erforderlich, kann nur die WEG oder ein Vertreter den Antrag stellen.

Grundsätzlich können Sie die folgende Förderung für Ihre Wärmepumpe in Anspruch nehmen:


  • 30 Prozent Basis-Förderung
  • 5 Prozent Wärmepumpen-Bonus (Natürliches Kältemittel oder Erd-/Wasser-Wasser-Wärmepumpe)
  • 30 Prozent Einkommensbonus (max. 40.000 Euro zu versteuerndes Haushaltseinkommen)
  • 20 Prozent Geschwindigkeits-Bonus (zum Beispiel bei Austausch einer Gas-Etagenheizung, wobei das Alter keine Rolle spielt)

Die Höchstsumme der Förderung teilt sich bei nicht geteilten Gebäuden gleichmäßig auf alle Wohneinheiten auf, auch wenn diese nicht gefördert werden. Gibt es beispielsweise zehn Wohneinheiten, haben Sie insgesamt ein Anrecht auf 30.000 Euro (1. WE) + 5 x 15.000 Euro (2. bis 6. WE) + 4 x 8.000 Euro (7. bis 10. WE) = 137.000 Euro. Davon würden in dem Beispiel 1/10 auf Ihre Wohneinheit fallen (13.700 Euro).

Beantragen Sie die Förderung für Maßnahmen am Sondereigentum, können Sie die Förderung allein in voller Höhe in Anspruch nehmen (30 bis 70 Prozent von 13.700 Euro an förderbaren Kosten).

Bei Arbeiten am Gemeinschaftseigentum stellt die WEG den Basis-Antrag zur Förderung (Basis-Förderung + Wärmepumpen-Bonus). Anschließend stellen Sie einen Zusatzantrag für Einkommens- und Geschwindigkeits-Bonus, sollte einer davon oder beide für Sie infrage kommen. Die anteiligen förder­fähigen Kosten werden dabei automatisch ermittelt. Dafür werden die berück­sichtigten förder­fähigen Gesamt­kosten aus der Bestätigung zum Antrag (BzA) des Basis-Antrags und der Mit­eigentums­anteil an der WEG heran­gezogen.

Wir empfehlen, das Vorhaben mit einem Sachbearbeiter der KfW zu besprechen, um keine Fördermittel zu verlieren. Diese erreichen Sie dazu unter der Rufnummer 0800 / 539 9010.


Wie Sie die Förderung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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