Ich habe in meinem Ferienhaus (zur Ferienvermietung) eine Nachtspeicherheizung und überlege jetzt, auf Wärmepumpe umzusteigen. Gibt es Zuschüsse für dieses Vorhaben?
Dienen Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Wochenendhäuser überwiegend dem Wohnen, gelten Sie als Wohngebäude und Sie bekommen Fördermittel für die Wärmepumpe. Gleiches gilt für Gebäude, die nicht überwiegend dem Wohnen dienen und einen hoteltypischen oder hotelähnlichen Nutzungscharakter aufweisen. Diese gelten zwar als Nichtwohngebäude, erhalten aber dennoch Förderung.
Fallen Ferienhäuser und -wohnungen sowie Wochenendhäuser nicht in den Anwendungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes, erhalten Sie keine Fördermittel. Der Fall ist das bei Gebäuden, die weniger als vier Monate im Jahr beheizt werden bzw. nur zeitweise in Benutzung sind und weniger als 25 Prozent der Energie benötigen, die Sie bei ganzjähriger Nutzung benötigen würden.
Erfüllen Sie die Vorgaben, erhalten Sie Zuschüsse in Höhe von 35 Prozent der Kosten zur Förderung der Wärmepumpe. Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für Wärmepumpen herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für Wärmepumpen.