Stimmt es, dass seit 22.9.22 schon wieder neue Förderbestimmungen besagen, dass eine neu zu installierende Wärmepumpe, die die vorhandene Gasheizung mitregeln kann, nicht mehr mit Zuschuss vom BAFA gefördert werden, wenn die vorhandene Gasheizung verbleibt?
Das BMWK hat zum 21.09.2022 noch einmal Änderungen an der BEG-Förderung beschlossen. Über diese informieren wir im Beitrag "Weitere Änderungen bei BEG-Förderung seit 21. September". Eine entsprechende Pflicht zum Verzicht auf die Gasheizung bei der Förderung von Wärmepumpen gibt es. Diese betrifft allerdings nur Kombigeräte (Gasheizung und Wärmepumpe in einem) und Maßnahmen, für die Sie den Heizungs-Austausch-Bonus in Höhe von 10 Prozent beantragen. Letzteren gibt es zum Beispiel dann, wenn Sie eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung durch eine neue Wärmepumpe austauschen und beim Heizen fortan komplett auf den Einsatz fossiler Energieträger verzichten. Im Gegenzug heißt dies aber auch, dass es für die neue Wärmepumpe nicht förderschädlich ist, wenn die Gasheizung im Haus verbleibt.
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