Ich habe einen BAFA-Antrag für eine Wärmepumpe gestellt und die WP danach in Auftrag gegeben. Die alte Heizungsanlage, bestehend aus Gastherme, Solarthermie und Wasserspeicher, möchte ich privat verkaufen und habe Interessenten. Nun erklärt mir mein Heizungsbauer, dass er die Gastherme "fachgerecht entsorgen" und dies schriftlich bestätigen muss. Darf ich meine Gastherme nicht nach Demontage durch den Heizungsbauer privat verkaufen?
Das hängt davon ab, ob Sie den Heizung-Austausch-Bonus beantragt haben. Dieser sieht die fachgerechte Demontage und Entsorgung vor. Ohne den Bonus ist es für die Förderung der Heizung nicht relevant, ob die Gasheizung im Haus verbleibt oder nicht. Der Fördergeber verlangt dann keinen Entsorgungsnachweis und Sie können die Anlage nach der Demontage problemlos verkaufen.
Nachlesen können Sie das unter Punkt 5.3 der Richtlinie zur BEG EM. Hier heißt es: "Gefördert werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und von Anlagen zur Heizungsunterstützung; [...]. Voraussetzung ist, dass es sich bei dem betreffenden Gebäude um ein Bestandsgebäude handelt und mit der Maßnahme die Energieeffizienz des Gebäudes und/oder der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch des Gebäudes erhöht und der Einbau mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilsystems (inklusive Durchführung des hydraulischen Abgleichs) verbunden wird."
Bitte beachten Sie auch die Änderungsbekanntmachung zur BEG-EM-Richtlinie vom 21. Juli 2022, in der es unter anderem um den Heizungs-Austausch-Bonus und geänderte Förderraten geht.