Wir haben ein denkmalgeschütztes Mehrfamilienhaus, das derzeit noch unbewohnt ist. Eine Wohnung davon wollen wir demnächst sanieren und dort einziehen. Mit welchen Förderungen kann man derzeit rechnen, wenn ich eine Heizungsanlage mit einer Wärmepumpe dort installieren möchte? Bisher befanden sich in dem Objekt alte Kohleöfen, die wir entsorgt haben.
Wenn Sie nicht selbst im Haus gemeldet sind, können Sie die Heizungsförderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Anspruch nehmen. Darüber gibt es einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent zur Förderung der Wärmepumpe. Handelt es sich um eine Wasser- oder eine Sole-Wärmepumpe oder arbeitet die Anlage mit einem natürlichen Kältemittel, steigt die Förderung um 5 Prozent an. Insgesamt können Sie dabei Kosten in Höhe von 30.000 Euro für die erste Wohneinheit anrechnen. Für jede weitere kommen 15.000 Euro (2. bis 6. WE) bzw. 8.000 Euro (ab der 7. WE) hinzu. Neben den Kosten der Wärmepumpe können Sie dabei auch Ausgaben für sämtliche Umfeldmaßnahme zum gleichen Fördersatz bezuschussen lassen. Dazu gehören Ausgaben für die Verteilung, die Heizflächen etc. Einen umfassenden Überblick gibt die Liste förderbarer Maßnahmen und Leistungen.
Benötigen Sie auch eine Finanzierung, können Sie die Zuschussförderung mit einem Ergänzungskredit der KfW kombinieren. Infrage kommt dabei ein Darlehen aus dem Programm 359.
Wie Sie die Förderung der Wärmepumpe beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.