Ich habe zusammen mit meiner Frau ein 3-Fam.-Haus, wohne selbst im Erdgeschoss, meine 2 Kinder bewohnen je eine Wohnung. Ich möchte nun eine Wärmepumpe einbauen lassen. Welche Zuschüsse kann ich mindestens bekommen?
Beantragen Sie Fördermittel für die Wärmepumpe, können Sie einen Zuschuss für drei Wohneinheiten beantragen. Dabei lassen sich Kosten von 60.000 Euro anrechnen (30.000 + 2 × 15.000 Euro). In der Basisförderung bekommen Sie dafür einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent. Handelt es sich um eine Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel oder eine Sole- bzw. eine Wasser-Wasser-Wärmepumpe, steigt der Zuschuss auf 35 Prozent.
Zudem können alle selbstnutzenden Eigentümer den Klimageschwindigkeits- und den Einkommensbonus beantragen. Folgendes ist dabei zu beachten:
Wichtig: Die Förderung der Heizung wird auf 70 Prozent begrenzt. Sind nur Sie eingetragener Eigentümer, bekommen Sie die Boni nur für eine Wohnung. Anrechenbar sind dafür dann Kosten von maximal 20.000 Euro (60.000 / 3). Sind auch Ihre Kinder eingetragene Eigentümer, können diese die Boni für ihre Wohnungen ebenfalls beantragen. Auch hier gilt eine Kostengrenze von 20.000 Euro je Wohneinheit. Sind die Kosten insgesamt niedriger, teilen sich die tatsächlich angefallenen Ausgaben durch drei.
Wie Sie die Förderung der Heizung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.