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Expertenrat

Kann ich die Förderung der Wärmepumpe nachträglich beantragen?

Frage von Gerhard S. am 23.02.2023 

Mit meinem Heizungsbauer wurde vor Erteilung des Auftrags zur Installation einer Wärmepumpe vereinbart, dass er sich um die Antragstellung ggü. BAFA unter Einschaltung des Bosch-Förderservice kümmert. Nachdem die Wärmepumpe installiert ist, stellt sich jetzt heraus, dass kein Förderantrag bei der BAFA gestellt wurde. Bosch hat angeblich keinen Auftrag bzw. keine Vollmacht für die Antragstellung beim BAFA von meinem Heizungsbauer erhalten. Mein Heizungsbauer behauptet, den Bosch Förderservice beauftragt und bevollmächtigt zu haben, kann es aber nicht beweisen. Da mein Heizungsbauer sich erkennbar in finanzieller Schieflage befindet, frage ich an, ob ausnahmsweise vom BAFA im Gnadenweg auch eine Förderung gewährt wird, wenn die Antragstellung hierzu erst nach Installation der Wärmepumpe erfolgt.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Eine nachträgliche Förderung der Wärmepumpe über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist leider ausgeschlossen. Wir gehen davon aus, dass das BAFA auch in diesem Fall keine Ausnahme macht. Geht es um die Sanierung eines mindestens zehn Jahre alten und selbst genutzten Hauses, können Sie aber den Steuerbonus für die Sanierung zur Förderung nutzen. Damit haben Sie die Möglichkeit, 20 Prozent der Sanierungskosten nachträglich von der Steuer abzusetzen. Wie das funktioniert, erklären wir ausführlich im Beitrag "Steuerbonus für die Sanierung - das müssen Eigentümer wissen".

Erfüllen Sie die technischen Vorgaben nicht, bleibt Ihnen der Steuerbonus für Handwerkerkosten, mit dem Sie 20 Prozent der Handwerker-Lohnkosten steuerlich geltend machen können. Im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen" informieren wir über den Ablauf.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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