Ich habe meinen Hausanteil meiner Tochter bereits überschrieben. Sie ist nun alleiniger Eigentümer des Hauses, welches ich allein bewohne. Wie sieht das mit der Förderung aus? Es soll eine 26 Jahre alte noch funktionierende Gasheizung gegen eine Wärmepumpe getauscht werden.
In diesem Fall kann Ihre Tochter die Förderung der Wärmepumpe beantragen. Da sie das Haus als Eigentümerin nicht selbst bewohnt, bekommt sie dabei die Basis-Förderung in Höhe von 30 Prozent und optional den Effizienz-Bonus in Höhe von 5 Prozent. Letzteren gibt es, wenn die Wärmepumpe mit einem natürlichen Kältemittel arbeitet und/oder auf Erd- oder Wasser-Wärme setzt.
Den Einkommens- und den Klima-Geschwindigkeits-Bonus kann Ihre Tochter leider nicht beantragen. Beide gibt es nur für selbst nutzende Eigentümer. Ausnahmen für Nießbrauch, Wohnrecht und andere eigentumsähnlichen Konstellationen sieht der Staat hier leider nicht vor.
Wie Ihre Tochter die Förderung der Wärmepumpe richtig beantragt, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Wärmepumpe.
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Aber eine Frage hätte ich noch dazu: Wie ist das mit den 20 % Geschwindigkeitsbonus? Tritt er in meinem Fall nicht in Kraft? Vielen Dank für Ihre Antwort im Voraus.
Den Geschwindigkeits-Bonus können leider nur selbst nutzende Eigentümer beantragen. Ist Ihre Tochter offiziell Eigentümerin und nutzt Sie das Gebäude nicht selbst als alleinigen oder einzigen Wohnsitz, kommt der Bonus daher leider nicht infrage.