Unser Haus haben wir unserer Tochter geschenkt. Wir haben das Nutzungsrecht. Unsere Gasheizung ist 33 Jahre alt.
Wie sieht es mit der Förderung bei einer Wärmepumpe aus? Photovoltaik haben wir schon. Das Haus und Dach ist gedämmt.
Eine Förderung für die Wärmepumpe bekommen Sie, wenn Ihre Tochter diese als Eigentümerin beantragt. Lebt Ihre Tochter selbst nicht im Haus, fallen Einkommens- und Klimageschwindigkeitsbonus leider weg. Diese können nur selbstnutzende Eigentümer beantragen. Wie Sie untereinander mit Kosten und Fördermitteln umgehen, spielt keine Rolle. Es ist also nicht förderschädlich, wenn Sie die Kosten indirekt übernehmen und wenn Ihre Tochter Ihnen die Förderung weiterleitet.
Wie Ihre Tochter die Förderung der Wärmepumpe richtig beantragt, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.