Expertenrat

Wer beantragt die Fördermittel für einen Heizungstausch?

Frage von Anneliese L. am 07.03.2022 

Wir haben eine Doppelhaushälfte, in der mein Sohn wohnt und die Nutznießung hat. Nun wollen wir von einer Öl- auf eine Wärmepumpenheizung umrüsten. Wer muss die Fördermittel beantragen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Fördermittel für die Wärmepumpe beantragt in diesem Fall ihr Sohn, wenn er im Haus wohnt und die Sanierung durchführt. Zahlen Sie die Rechnungen für den Heizungstausch, können Sie die Mittel auch selbst beantragen. Denn die BEG-Förderung steht neben Eigentümern auch Mietern, Pächtern etc. zur Verfügung. Beantragen Nicht-Eigentümer die Mittel, benötigen sie allerdings eine Sanierungserlaubnis.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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