Wir haben eine Doppelhaushälfte, in der mein Sohn wohnt und die Nutznießung hat. Nun wollen wir von einer Öl- auf eine Wärmepumpenheizung umrüsten. Wer muss die Fördermittel beantragen?
Fördermittel für die Wärmepumpe beantragt in diesem Fall ihr Sohn, wenn er im Haus wohnt und die Sanierung durchführt. Zahlen Sie die Rechnungen für den Heizungstausch, können Sie die Mittel auch selbst beantragen. Denn die BEG-Förderung steht neben Eigentümern auch Mietern, Pächtern etc. zur Verfügung. Beantragen Nicht-Eigentümer die Mittel, benötigen sie allerdings eine Sanierungserlaubnis.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für eine Wärmepumpe herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
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