Ich habe den Nießbrauch am selbst bewohnten EFH. Eigentümer sind meine Töchter, die nicht hier wohnen. Ich plane den Einbau einer Wärmepumpe und die Installation von Photovoltaik auf dem Dach mit Energiespeicher im Keller.
1. Kann ich die öffentliche Förderung uneingeschränkt für beide Maßnahmen erhalten?
2. Wer muss die Förderung beantragen?
3. Müssen die Eigentümer zustimmen (bei der Photovoltaik vermute ich aufgrund der baulichen Veränderung ja)?
Fördermittel für die Wärmepumpe können Sie auch mit Nießbrauch selbst über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen beantragen. In diesem Fall ist die Erlaubnis der Eigentümer - in diesem Fall Ihrer Töchter - beim Fördergeber vorzulegen. Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für eine Wärmepumpe herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
Bei der Photovoltaik verhält es sich anders. Hier benötigen Sie grundsätzlich die Genehmigung der Eigentümer, da es sich um eine bauliche Änderung handelt (wie bei der Heizung auch). Die Anforderungen der Fördergeber unterscheiden sich hier aber unter Umständen. Denn neben den günstigen Förderdarlehen im Programm 270 der KfW, die Sie über Ihre Hausbank beantragen, stellen die Bundesländer hier eigene Förderangebote zur Verfügung, wie unser Beitrag "Förderung der Bundesländer für Photovoltaik, Solar und Speicher" zeigt. Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für Photovoltaikanlagen herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
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