Wir wollen kurzfristig von Öl auf Wärmepumpe umsteigen und erreichen unseren Installateur nicht. Wie könnten wir kurzfristig (vor der Wahl) an eine Förderungszusage gelangen? Und muss der beantragende Betrieb derselbe sein wie der, der die Umsetzung letztlich macht?
Möchten Sie Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen, benötigen Sie eine Bestätigung zum Antrag von einem Energieberater oder einem Heizungsbauer. Zudem benötigen Sie einen Vertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung mit Ihrem Heizungsbauer. Möglich ist auch ein Vertrag mit einem anderen Handwerker, wenn dessen Leistung der förderbaren Leistung zurechenbar ist (zum Beispiel Nebenarbeiten). Außerdem benötigen Sie einen Termin zur Ausführung im Bewilligungszeitraum (36 Monate ab Zusage).
Haben Sie den Antrag gestellt und eine Zusage erhalten, können Sie den Handwerker auch wechseln. Sogar ein Wechsel der geförderten Heizung ist möglich. Wir empfehlen Ihnen dazu diese aktuelle Antwort auf eine Frage in unserem Sanierungs-Forum: Kann ich Handwerker und Wärmepumpenhersteller nach dem Antrag zur Förderung der Heizung ändern?
Wie Sie die Förderung der Heizung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.