Ich überlege, unseren Zweitwohnsitz mit einer Luftwärmepumpe auszurüsten. Es handelt sich um ein Haus mit ca. 150 m³ und einer Ölheizung, welches unser Sommerwohnsitz ist. Das Gebäude befindet sich in unserem alleinigen Eigentum, ist allerdings nicht dauerhaft bewohnt. Kann ich für dieses Gebäude einen Zuschuss beantragen?
Fördermittel für eine Wärmepumpe in Ferien- oder Wochenendhäusern bekommen Sie nur dann, wenn diese in den Geltungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen. Nach § 2 GEG müssen die Gebäude unter Einsatz von Energie geheizt oder gekühlt werden. Wichtig ist außerdem, dass Ihr Haus für eine Nutzungsdauer von mindestens vier Monaten jährlich bestimmt ist oder mehr als 25 Prozent des zu erwartenden Energieverbrauchs bei ganzjähriger Nutzung aufweist. Erfüllen Sie diese Vorgaben, können Sie Fördermittel für die Wärmepumpe beantragen. Ein Energieberater aus Ihrer Region hilft, das richtig einzuschätzen.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für Wärmepumpen herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
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