Wir haben im Oktober 2022 den KfW-Vertrag (261) unterschrieben und am 22.11.2022 den BAFA-Antrag (BEG EM) zur Wärmepumpenförderung eingereicht. Status: in Bearbeitung
Nun haben wir Fragen zu den Umfeldmaßnahmen: Wird FBH, Dämmung des Bodens, Estrich und das Verlegen der Fliesen / Parkettbodens bei der BEG EM mitgefördert?
Und:
Kann auch ein Teil der Arbeiten für die Wärmepumpe über den KfW-Kredit bezahlt werden? In unsrem Fall geht es zum Beispiel um die Vorbereitung des Fußbodens (OSB-Platten verlegen) sowie neue Warmwasser-Leitungen?
Die Förderung der Wärmepumpe können Sie auch für Umfeldmaßnahmen nutzen. So zum Beispiel für Arbeiten an der Verteilung oder die Installation einer neuen Fußbodenheizung inklusive Estrich. Bis zum 31.12.2022 zählten Bodenbeläge ebenfalls zu den förderbaren Umfeldmaßnahmen, wie im entsprechenden Infoblatt für förderbare Maßnahmen (Gültigkeit vom 22. September 2022 bis zum 31. Dezember 2022) zu lesen ist.
Zur Info: Bei Anträgen ab 2023 fördert der Staat Bodenbeläge nur dann, wenn Sie Fördermittel für eine Effizienzhaussanierung beantragen und diese auch für die Wärmepumpe nutzen.
Das Mischen der Kosten ist nicht möglich, da das einer Doppelförderung entspricht. Nutzen Sie BEG EM und BEG WG für die Sanierung Ihres Hauses, sind Maßnahmen und Kosten strikt zu trennen.