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Expertenrat

Wie berechnen sich die förderfähigen Kosten bei der BEG-Förderung?

Frage von Dennis K. am 20.09.2022 

Wir möchten in 2023 erst eine Wärmepumpe installieren als Ersatz für eine über 20 Jahre alte Gasheizung. Gleichzeitig auch noch das Dach. Jetzt gibt es ja eine Deckelung der förderfähigen Kosten von 60.000 EUR.
Meine Frage ist, welcher Prozentsatz wird denn dann angenommen?

Bei der Wärmepumpe läge ich bei einer Förderung von 35 %, bei dem Dach bei 15 %. Gehe ich davon aus (als Rechenbeispiel), das die Wärmepumpe mich 45.000 EUR kosten würde, sind das 15.750 EUR Förderung. Dann Rest 15.000 EUR vom Dach (auch 45.000 EUR) noch förderfähig mit 15 %, also 2.250 EUR: Gesamt, also 18.000 EUR Förderung.

Denn wenn die 20 % Förderung vom Dach zuerst genommen werden, dann sind es 6.750 EUR (15 % der angenommenen 45.000 EUR) Förderungen für das Dach und mir bleiben dann nur noch 15.000 EUR für die Förderung der Wärmepumpe mit 35 %, also 5.250 EUR. Das sind dann aber insgesamt nur 12.000 EUR. Das wäre eine Differenz von 6.000 EUR, was ja schon etwas ausmacht bei einer Finanzierung.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Pro Kalenderjahr und Wohngebäude können Sie Fördermittel für Kosten in Höhe von 60.000 Euro beantragen. Kostet die Wärmepumpe bereits 45.000 Euro (Angebotssumme im Förderantrag), bleiben für das Dach förderbare Kosten von 15.000 Euro übrig. Die Fördersummen berechnen sich entsprechend. In diesem Fall also 35 Prozent für die Wärmepumpe (15.750 Euro) und 15 Prozent für die Dachdämmung (2.250 Euro).

Nun haben Sie verschiedene Möglichkeiten, um die Fördersummen auszureizen. Lösung 1: Sie beantragen die Wärmepumpen-Förderung im Jahr 2022 und haben für das Kalenderjahr 2023 die vollen 60.000 Euro für die Förderung der Dachdämmung zur Verfügung. Lösung 2: Sie beantragen die Wärmepumpen-Förderung wie geplant 2023 über die BEG und nutzen für die Dachdämmung den Steuerbonus für die Sanierung. Eine entsprechend hohe Einkommensteuerlast vorausgesetzt, ist diese Variante mit der höchsten Förderung verbunden. Denn mit dem Steuerbonus für die Sanierung können Sie 20 Prozent der anfallenden Kosten verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich geltend machen.

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